20.08.2019

KEINE ABWEICHENDE REIFENGRÖSSE MEHR AB 2020 !!!


Die Prüforgane in Deutschland, unter der treibenden Kraft des TÜV Nord, konnten unsere "Verkehrsexperten" der Länder und des Bundes letztlich überzeugen, daß es absolut unvertretbar ist, Reifen mit abweichenden Größen, ohne den Segen der "TÜV-Technikexperten" zu nutzen.

Vor vielen Jahren begannen die Reifenhersteller, weil durch technischen Fortschritt die alten Zollgrößen nicht mehr aktuell waren, für Umbereifungen sogenannte Freigaben oder Reifenempfehlungen zu erstellen.

Beispiel:  alt 4.00-18   neu 120/90-18

Bereits damals ging der TÜV gegen diese Hersteller-Freigaben vor, sah er doch die Hoheit von Änderungen der Reifengrößen einzig bei sich angesiedelt und nicht bei einem Reifenhersteller.

Im Jahre 2008 entschied der Bundesminister für Verkehr, daß die Reifenhersteller sehr wohl die Möglichkeit besitzen, abweichende Reifengrößen mittels Freigabe / Reifenempfehlung für ein Fahrzeug freizugeben.
Und dies ohne den Segen des TÜV oder anderer Prüforgane.
Diese Praxis haben auch die Kontrollbehörden der Polizei so akzeptiert und beim Mitführen der entsprechenden Freigabe keine Einwände bei abweichenden Reifengrößen geäußert.

Nun ist es dem TÜV gelungen, nach zig Anläufen, diese Praxis ab 2020 außer Kraft zu setzen.

Will ein Motorradfahrer zukünftig auf seinem Youngtimer oder Sportmotorrad eine aktuelle (in den meisten Fällen auch verkehrssicherere Reifengröße) nutzen, dann nur noch mit Zustimmung des TÜV oder der anderen Prüforganisationen.

Woher der TÜV und die anderen Prüforgane das Können und Wissen haben werden, eine abweichende Reifengrößen als tauglich zu bewerten, ist aktuell nicht schlüssig.....uns sind bundesweit keine Handvoll Prüfingenieure bekannt, die das fahrerischen Niveau der Testfahrer der Reifenindustrie haben....

Vielleicht nimmt man bei den Prüforganen zukünftig dann die bereits erstellten Herstellerfreigaben / Empfehlungen schaut nach ob der Kunde den Reifen auch an der richtigen Stelle eingebaut hat, fährt dann im Prüfkittel und 50.- Euro Helm eine Runde auf den Hof der Prüfstelle und macht eine zaghafte Vollbremsung ????

...man wird sehen...es ist aber mit Sicherheit eine deutliche Verbesserung der Verkehrsicherheit, bei dieser geballten Prüfkompetenz.

Sicher ist nur, der TÜV und die anderen Prüforganisationen werden für diese "Dienstleistung" den Motorradfahrer sauber zur Kasse bitten!

Wo die geänderte Reifengröße dann von der Zulassungstelle abgebildet wird, bleibt spannend.
Bereits heute trägt die Zulassungstelle bei der Neuzulassung nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein ein, auch wenn in der COC mehrere Reifengrößen aufgeführt sind.


Diese Änderung betrifft nicht ein paar HD-Umbauten oder die Heizerfraktion!!!!

Es betrifft alle Youngtimer die von Zoll auf moderne metrische Reifenmaße umrüsten wollen.
Es betrifft alle alten Enduros, bei denen vorne wie hinten entweder Zoll auf metrisch oder gar 2 verscheidene Reifengrößen machbar sind.
Es betrifft alle älteren Sportbikes mit dem 120-60er Vorderreifen, die den besseren 120-70er nutzen wollen.
Es betrifft alle aktuellen Sportbikes, die statt dem unhandlichen 190-50er einen  190-55er nutzen wollen.
Es betrifft alle Chopper, die ggf. einen etwas breiteren Hinterreifen nutzen wollen.

Im Prinzip ist es wie immer....Politik verhindert / behindert Fortschritt und ein paar wenige profitieren davon.

Wer diese Posse umgehen will, sollte noch 2019 seine Wunschreifen besorgen. Die Neuregelung betrifft Reifen ab Produktionsdatum 2020.

Aktuell versuchen die Prüforgane bereits diese Reifen-Eintragung bei aktuellen Hauptuntersuchungen durchzudrücken.

Jedoch steht im Verkehrsblatt 2019, Seite 530 das dies erst für Reifen ab Herstellungsdatum 2020 gilt