AX41 F
OFF-ROAD-Vorderreifen 90/90-21 54Q TL (M&S)
Motorradreifen
Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung
Offroad
Wirtschaftlichkeit
Aktionspreis
59 x verfügbar
AX41 R
OFF-ROAD-Hinterreifen 150/70B18 70Q TL (M&S)
Motorradreifen
Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung
Offroad
Wirtschaftlichkeit
Aktionspreis
50 x verfügbar


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Mit dem Adventurecross AX41 bietet nun auch Bridgestone einen Off-Road-Reifen für die großen Reiseenduros an.

Angesichts der Neuregelung des §31.1 STVZO aktuell wohl etwas zu spät (zumindest in Deutschland kann der neue AX41 nach $36.1 nicht auf den gängigen Großenduros verwendet werden, weil der Speedindex Q zu gering ist)
Eventuell kommt zeitnah eine Novell des §36, warten wir es ab.

Laut Bridgestone gewährleistet das Blockdesign eine hohe Steifigkeit und erhöht somit die Fahrstabilität. Zugleich sorgt die hochfeste Gummimischung für eine lange Laufleistung.

Der Reifen ist schwerpunktmäßig für den Off-Road-Einsatz konzipiert.
Daher standen Durchschlagsfestigkeit, Stollen-Abrissfestigkeit und Traktion im Vordergrund der Entwicklung. Nässe- und Kurvenperformance sollte man nicht erwarten.



Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?

Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.

Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.

Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen
:

 

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.

Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:

1.     das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)

2.     die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein

3.     die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden

Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:

·       Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2

·       Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013

·       Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2


 

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):

 

Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.

Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen. 



Preis gilt immer nur für einen Reifen ohne Felge.
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