AX41S F
Grobstolliger Strassen-Vorderreifen 130/80-18 66P TL (M&S)
Motorradreifen
Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung
Offroad
Preis
15 x verfügbar
AX41S R
Grobstolliger Strassen-Hinterreifen 180/80-14 78P TL (M&S)
Motorradreifen
Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung
Offroad
Preis
5 x verfügbar


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Mit dem AX41S bringt Bridgestone eine Art "Scrambler-Bereifung" mit rustikaler Optik.

Der Reifen ist eher für Showzwecke konzipiert, bietet trotzdem am Hinterrad eine 2-Komponentenmischung.

Der Einsatzbereich ist aufgrund der M&S-Neuregelung des §36.1 STVZO recht eingeschränkt.
Bedingt durch die maximale Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h und den aktuell geplanten Größen, dürfte der Reifen nur für ein kleines Kundenklientel interessant sein.

Bridgestone-Marketingtext:
Battlax Adventurecross Scrambler AX41S
Bridgestone macht die grassierende Retrowelle mit und hat speziell für das Segment der beliebten Scrambler einen neuen, zugleich stilvollen und funktionalen Pneu entwickelt: Den Battlax Adventurecross Scrambler AX41S. Auch er verfügt über die neueste Gummimischungs-Technologie des Hauses und ein optimiertes Profildesign, das auf trockener wie nasser Fahrbahn bestens funktioniert.



Darf ich den M&S-Reifen trotz geringerem Speedindex auch nutzen?

Ab 01.06.2017 gilt eine Veränderung des §36.1 StVZO.
Diese untersagt die Nutzung von Reifen, wenn der Speedindex des Reifens kleiner dem Speedindex des Fahrzeuges ist.
Ausnahme wäre möglich, wenn der Reifen eine moderne M&S Kennung besitzt, basierend auf der Prüfung des Schneeflockensymboles.

Diese "Schneeflocken-M&S-Prüfung" ist für Motorradreifen nicht vorgesehen, von daher ist die Nutzung von nur (M&S) gekennzeichneten Reifen mit niedrigerem Speedindex grundsätzlich untersagt.

Jedoch sticht EU-Recht nationale Regelungen
:

 

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), ist es weiterhin möglich M+S gekennzeichnete Reifen zu verwenden.

Grobstollige Enduroreifen, deren Geschwindigkeitsbereich unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, können unter folgenden Voraussetzungen weiterhin verwendet werden:

1.     das Fahrzeug besitzt eine europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis)

2.     die Reifen müssen M+S gekennzeichnet sein

3.     die zulässige Geschwindigkeit der Reifen muss im Blickfeld des Fahrers angegeben werden

Die Grundlage hierfür ist nach Expertenmeinung:

·       Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2

·       Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013

·       Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2


 

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit nationaler (länderspezifischer) ABE (Typzulassung):

 

Für Fahrzeuge mit nationaler Homologation (ohne europäische Typzulassung, EU-Betriebserlaubnis beispielsweise Import-Fahrzeuge) sind seit 01.01.2018 keine M+S Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsbereich als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig.

Es gilt aber eine Übergangsregelung welche besagt, dass derartige M+S Reifen, sofern vor dem 31.12.2017 produziert (DOT XX17), noch bis zum 01.10.2024 verbaut werden dürfen. 

Bewerter:
Dieter W. aus H.
Fahrprofil:
Geniesser
Fahrleistung: (jährlich):
1500km
Fahrleistung (Reifen):
100km

Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung
Offroad
Rennstrecke


Bewerter:
Tim G. aus A.
Fahrprofil:
sehr sportlich
Fahrleistung: (jährlich):
15000km
Fahrleistung (Reifen):
15000km

Trockenhaftung
Nässehaftung
Laufleistung
Handling
Eigendämpfung